Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • § 1 Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen
    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden „Leistungsnehmer“) an der Trinkwasserkonferenz vom 19.3. bis 21.3.2019  (im Folgenden „Veranstaltung“) und der Institut für Grundwasserökologie IGÖ GmbH mit Sitz in Landau (im Folgenden „Leistungsgeber“). Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.
  • § 2 Anmeldung
    Der Leistungsnehmer erhält das „Leistungsangebot“ (Veranstaltungsübersicht, Prospektmaterial, Internet- oder Newsletterankündigung) über die von ihm gewünschte Veranstaltung. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen und wird durch die schriftliche Bestätigung des Leistungsgebers rechtsverbindlich.
  • § 3 Leistung und Teilnahmegebühren
    Die im Leistungsangebot aufgeführte Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, beinhaltet das Leistungsangebot die Teilnahme an dem jeweiligen Veranstaltungstermin, Tagungsunterlagen, und Pausengetränke, ggf. auch den Gesellschaftsabend. Das Mittagessen ist nicht inklusive. Der Umfang der Leistung ergibt sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung. Änderungen, z.B. den Wechsel in ein anderes Tagungshotel, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, behält sich der Leistungsgeber vor. Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, soweit nicht anders vereinbart.
  • § 4 Tagungsunterlagen sowie weitere Materialien
    Tagungsunterlagen sowie elektronische Datenträger, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Teilnahmegebühr enthalten. Das Urheberrecht an den jeweiligen Tagungsunterlagen oder Datenträgern gleich welcher Art, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Verlag. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Tagungsunterlagen oder Datenträger ohne schriftliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.
  • § 5 Zahlungsbedingungen
    Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird vor Beginn der Veranstaltung erstellt. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt wird. Der Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
  • § 6 Rücktritt/Widerruf
    Ist dem Leistungsgeber die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Leistungsgeber können nicht geltend gemacht werden.
    Bei Stornierung – nur schriftlich möglich – durch den Leistungsnehmer wird diesem bis zum 15.02.2019 die Teilnahmegebühr zu 100 % zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt nach dem 15.02.2019 oder erscheint der Leistungsnehmer nicht, werden 100 % der Teilnahmegebühren als Verwaltungspauschale  in Rechnung gestellt. Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
    Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss gem. § 361 a BGB zu widerrufen. Wenn der Vertragsabschluss weniger als 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung erfolgt, hat der Leistungsnehmer die Möglichkeit, bis spätestens zum Beginn der Veranstaltung ausdrücklich auf die Geltendmachung des Widerrufsrechtes zu verzichten.
  • § 7 Haftung
    Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit der Veranstaltung beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Für Schäden, die der Leistungsnehmer in den Veranstaltungsräumen (Hotel, Tagungsstätte, etc.) erleidet, haftet der Leistungsgeber als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Leistungsgeber haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
  • § 8 Datenerfassung und Datenschutz
    Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und in den Fällen des Satzes 2 darf der Leistungsgeber die personenbezogenen Daten des Leistungsnehmers unter Beachtung der geltenden daten-schutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der Leistungsnehmer ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Leistungsgebers einverstanden.
  • § 9 Gerichtsstand
    Soweit der Leistungsnehmer Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Landau in der Pfalz als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.